Gesellschaft

Neues Gesetz: Erster Häftling ändert Geschlechtseintrag

Die Änderung des Geschlechtseintrags ist seit dem 1. November unkompliziert möglich. In Baden-Württemberg hat ein Insasse eines Männergefängnisses davon Gebrauch gemacht. Wie geht es nun weiter?

Wie es nach der Änderung des Geschlechtseintrags weitergeht, wird nun geprüft. (Symbolbild) Foto: Christoph Schmidt/dpa
Wie es nach der Änderung des Geschlechtseintrags weitergeht, wird nun geprüft. (Symbolbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Dafür sind nach einem neuen Gesetz keine Gutachten und Gerichtsentscheide nötig.

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