Vorname und Geschlechtseintrag

Hunderte machen Gebrauch von Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Selbstbestimmungsgesetz bringt Erleichterungen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Wie groß ist das Interesse?

Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. (Archivfoto) Foto: Peter Steffen/dpa
Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. (Archivfoto)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In den ersten Hundert Tagen seit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben Hunderte Menschen in Hessen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet und teilweise bereits vollzogen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den fünf größten Städten des Bundeslandes.

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