Militärische Übung als Grund für verspäteten Start
Frankfurt/Wiesbaden (dpa) - Das Land Hessen hält während der großflächigen Luftwaffenübung «Air Defender 23» grundsätzlich am Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen fest. Man werde aber das Manöver als Grund anerkennen, wenn eine Fluggesellschaft deswegen nachvollziehbar einen Spätstart nach 23.00 Uhr beantrage, erklärte ein Sprecher des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums am Donnerstag auf Nachfrage. Das Manöver liege nicht im Verantwortungsbereich der beantragenden Airlines. Zuvor hatte das Land sein Vorgehen der regionalen Fluglärmkommission vorgestellt.