Prozess

Mann nach Schächtung von Schaf zu 3000 Euro verurteilt

Ohne das Tier vorher betäubt zu haben, schnitt ein Frankfurter Kleingärtner einem Schaf die Kehle durch. Wegen Tierquälerei wurde er deshalb nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Tierquälerei ist ein Frankfurter Kleingärtner am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt zu 3000 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze) verurteilt worden. Der 49-Jährige hat nach Auffassung des Gerichts in seiner Gartenparzelle zumindest ein an den Beinen zusammengebundenes Schaf geschächtet, indem er ihm ohne vorherige Betäubung die Halsader aufschnitt. Die Tat wurde von der elfjährigen Tochter seiner Gartennachbarn beobachtet, die den Mann vor Gericht wiedererkannte. Zuvor hatte der Angeklagte den Vorwurf energisch bestritten. Er sei zu jener Zeit im Urlaub gewesen und habe seine Parzelle in dieser Zeit zur Pflege diversen Bekannten überlassen. Auch drei weitere gleichartige Vorwürfe, die in der Anklage gegen ihn erhoben wurden, bestritt er. Für diese Schächtungen gab es jedoch keine zuverlässigen Zeugen, sodass sie vom Gericht fallen gelassen wurden.

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