Landesdatenschützer warnt vor Dauereinsatz von Dashcams
Nach einem Unfall seine Unschuld nachweisen? Kleine Videokameras in Autos könnten dabei helfen, hoffen viele. Was sagen Datenschutz und Justiz dazu?

Wiesbaden (dpa/lhe) - Viele Hessinnen und Hessen haben sich eine Mini-Videokamera im Auto etwa zur Beweissicherung bei Unfällen zugelegt - der Landesdatenschutzbeauftragte warnt jedoch vor gedankenlosem Einschalten. Alexander Roßnagel teilt der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit: «Der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams ist datenschutzrechtlich unzulässig, da er einen erheblichen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Personen darstellt.»