Datenschutz

Landesdatenschützer warnt vor Dauereinsatz von Dashcams

Nach einem Unfall seine Unschuld nachweisen? Kleine Videokameras in Autos könnten dabei helfen, hoffen viele. Was sagen Datenschutz und Justiz dazu?

Dashcams können das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. (Symbolbild) Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa-tmn
Dashcams können das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Viele Hessinnen und Hessen haben sich eine Mini-Videokamera im Auto etwa zur Beweissicherung bei Unfällen zugelegt - der Landesdatenschutzbeauftragte warnt jedoch vor gedankenlosem Einschalten. Alexander Roßnagel teilt der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit: «Der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams ist datenschutzrechtlich unzulässig, da er einen erheblichen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Personen darstellt.»

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