Attentat von Hanau

Keine neuen Ermittlungen zu Polizeinotruf bei Anschlag

Der Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufs in der Nacht des Anschlags von Hanau wird von der Staatsanwaltschaft nicht neu aufgerollt.

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ihr Ermittlungsverfahren zum Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufes am 19.02.2020 gegen führende Polizeibeamte eingestellt. (Archivfoto) Foto: Nicolas Armer/dpa
Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ihr Ermittlungsverfahren zum Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufes am 19.02.2020 gegen führende Polizeibeamte eingestellt. (Archivfoto)

Hanau (dpa/lhe) - Knapp fünf Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat die Staatsanwaltschaft bei einer erneuten Prüfung kein «strafrechtlich relevantes Fehlverhalten» führender Polizeibeamter festgestellt. Die Ermittlungen würden eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau auf Anfrage mit. Im Kern ging es um den Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufs in der Tatnacht. Der Vater eines der Opfer hatte mit einer erneuten Anzeige die Neuaufnahme von Ermittlungen erreichen wollen.

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