Justiz

Keine Körperverletzung - Vollzugsbeamter freigesprochen

Wegen des Vorwurfs, einen Häftling geschlagen zu haben, war ein Justizbeamter in erster Instanz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht bestätigt nun seinen Freispruch.

Das Oberlandesgericht Frankfurt den Freispruch eines Justizbeamten bestätigt, in dem Fall ging es um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa
Das Oberlandesgericht Frankfurt den Freispruch eines Justizbeamten bestätigt, in dem Fall ging es um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Vollzugsbeamter ist in Frankfurt rechtskräftig vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht wies eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück. Dem Beamten war vorgeworfen worden, einen psychisch kranken Untersuchungshäftling geschlagen zu haben, der vom Gericht zurück ins Gefängnis gebracht wurde und sich aggressiv verhielt. Ein anderer Beamter hatte als Zeuge von Schlägen seines Kollegen berichtet. Der Angeklagte selbst hatte den Vorwurf zurückgewiesen.

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