Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes
Über die Hilfsfristen in der Notfallrettung wird immer wieder gestritten. Die im vergangenen Jahr veränderte Zeitspanne zwischen Notruf und Eintreffen des Rettungswagens hat Protest ausgelöst. Der Verwaltungsgerichtshof zeigt Verständnis für die Kritiker.
Mannheim (dpa/lsw) - Bei der mündlichen Verhandlung über den neuen Rettungsdienstplan in Baden-Württemberg hat das Land herbe Kritik vom Verwaltungsgerichtshof (VGh) geerntet. Der 6. Senat bemängelte in einem Normenkontrollverfahren, dass in dem Plan Dinge geregelt worden seien, die eigentlich durch das Parlament hätten beschlossen werden müssen.