Bundesgerichtshof

Künast-Klage zu Falschzitat – BGH wartet auf EuGH

Am BGH ging es um ein Meme über die Grünen-Politikerin Renate Künast. Die Frage, die das Gericht zu klären hat, geht aber viel weiter.

Auf Facebook kursierte ein Falschzitat von Künast. (Symbolbild) Foto: Alicia Windzio/dpa
Auf Facebook kursierte ein Falschzitat von Künast. (Symbolbild)

Karlsruhe (dpa) - Nicht alles, was in sozialen Netzwerken kursiert, ist wahr. Aber welche Ansprüche haben Betroffene gegen Facebook und Co., wenn dort Falschbehauptungen über sie verbreitet werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt – und nahm eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta unter die Lupe.

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