Städtetag

Urteil zum Anwohnerparken unterm Strich gute Nachricht

Ein Schild mit der Aufschrift «Bewohner mit Parkausweis frei» kennzeichnet eine Zone mit Anwohnerparkberechtigungen in der Innenstadt. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift «Bewohner mit Parkausweis frei» kennzeichnet eine Zone mit Anwohnerparkberechtigungen in der Innenstadt.

Berlin (dpa) - Der Städtetag hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg unterm Strich für eine «gute Nachricht». Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy teilte mit: «Die Höhe der Gebühr hat das Gericht ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen, das ist gut so.» Letztlich sei die Satzung nur aufgehoben worden, weil Bund und Länder es sich bei der Änderung des Straßengesetzes und dem Erlass der Verordnung über das Bewohnerparken zu einfach gemacht hätten.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.