Bewährungsstrafe

Buchhalterin veruntreute knapp 430.000 Euro

Eine Buchhalterin griff immer wieder in die Kasse ihres sozial tätigen Unternehmens. Als Grund gab die Angeklagte an, sie leide unter Kaufsucht. Nun wurde die Frau verurteilt.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Untreue mit einem Schaden von rund 430 000 Euro hat das Landgericht Frankfurt die frühere Buchhalterin eines evangelischen Vereins zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die 57-Jährige hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Taten mit Kaufsucht begründet. Sie habe von dem Geld vor allem Kleidung für sich und ihre Kinder gekauft, sagte die Frau, die nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Mai 2022 nach fast 40 Jahren Tätigkeit entlassen worden war. Durch einen Zufall waren die Unregelmäßigkeiten aufgekommen: Eine Kollegin hatte in dem nicht abgeschalteten Computer der Angeklagten manipulierte Belege entdeckt.

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