Gesundheit

Bisher kaum Sanktionen bei Verstößen gegen Masernimpflicht

Kinder und Kitas und Schulen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein. Liegt kein Nachweis vor, können die Gesundheitsämter reagieren - tun das aber bisher nur zögerlich und mit unterschiedlichem Elan.

Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch. Foto: Tom Weller/dpa/Illustration
Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Seit einigen Monaten dürfen die Gesundheitsämter Sanktionen verhängen gegen Eltern, die ihre Kindern nicht gegen Masern impfen lassen. Hessenweite Zahlen haben die Ministerien nicht. Aber Stichproben bei Gesundheitsämtern zeigen, dass Kreise und Kommunen sehr unterschiedlich mit Verstößen umgehen. Vielerorts sind Verfahren am Laufen, aber noch nicht abgeschlossen.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.