Bundesgerichtshof

BGH macht Facebook-Nutzern nach Datendiebstahl Hoffnung

Tausende Klagen beschäftigen die Gerichte nach einem Datendiebstahl bei Facebook. In Karlsruhe geht es um eine höchstrichterliche Klärung wichtiger Fragen. Der BGH hat eine klare Tendenz.

Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa
Anfang April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Nach einem Datendiebstahl bei Facebook können viele Betroffene auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten dafür ausreichen könnte. Dieser müsse nachgewiesen werden, jedoch nicht etwaige immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Sein Urteil will der BGH aber erst später sprechen. Es ist entscheidend für zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten.

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