BGH betont strenge Vorgaben für Funkzellenabfragen
Manchen Verbrechen kommen Ermittler vor allem deshalb auf die Spur, weil sie wissen, wann ein Handy in welcher Funkzelle war. Doch diese Daten dürfen nicht ohne Weiteres erhoben werden.
Karlsruhe (dpa) - Daten aus einer fälschlicherweise angeordneten Funkzellenabfrage dürfen in Gerichtsprozessen nicht als Beweise genutzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung festgehalten (Az. 2 StR 171/23). Für einen verurteilten Dieb aus Hessen erhöht das die Chancen auf ein milderes Urteil, denn das Landgericht Frankfurt am Main hatte seinen Richterspruch in einem Fall im Wesentlichen auf den Aufenthaltsort des Angeklagten innerhalb der tatortnahen Funkzelle gestützt.