Betrugsprozess

Ballweg-Verfahren: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab

Schlappe für die Staatsanwaltschaft: Sie hält die Strafkammer im Ballweg-Verfahren für befangen – das Gericht sieht das aber nicht so. Der Prozess kann weitergehen.

Ballweg muss sich unter anderem wegen versuchten Betrugs verantworten. (Archivfoto) Foto: Marijan Murat/dpa
Ballweg muss sich unter anderem wegen versuchten Betrugs verantworten. (Archivfoto)

Stuttgart (dpa) - Das Landgericht Stuttgart hat im Betrugsprozess gegen «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg Befangenheitsanträge gegen drei Berufsrichter abgelehnt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, die die Anträge gestellt hatte. Man habe die Beschlüsse bekommen, sagte eine Sprecherin. Zunächst hatte der «Südkurier» darüber berichtet. Das Landgericht teilte dazu am Abend mit, dass die Anträge als unbegründet zurückgewiesen worden seien. 

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