Banken

Aufsicht setzt Geldbuße gegen Kreissparkasse Groß-Gerau fest

Der rote Schriftzug «Sparkasse» ist über dem Eingang zu einer Filiale zu sehen. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Der rote Schriftzug «Sparkasse» ist über dem Eingang zu einer Filiale zu sehen.

Bonn/Frankfurt/Main (dpa) - Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Montag weiter mitteilte, hat das Institut eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu Transaktionen eines Kunden bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgegeben. Trotz der Verdachtsmeldung habe die Kreissparkasse aber die Transaktionen ausgeführt - «und zwar ohne, dass die Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft vorlag oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen war». Dadurch habe das Institut gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes verstoßen.

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