Frankfurt

Attacke gegen Hundehalter: Angeklagter gibt Notwehrlage an

Ein Mann fährt auf dem Gehweg an einem Paar mit drei Hunden vorbei. Dann stoppt er, attackiert den Hundehalter heftig und verletzt ihn schwer.

Der Angeklagte selbst hatte im Gericht angegeben, aus Notwehr den Mann besprüht sowie jeweils einmal geschlagen und getreten zu haben. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Der Angeklagte selbst hatte im Gericht angegeben, aus Notwehr den Mann besprüht sowie jeweils einmal geschlagen und getreten zu haben. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - In dem Prozess um eine gefährliche Attacke auf einen Hundebesitzer in Frankfurt hat der mutmaßliche Täter eine Notwehrsituation angegeben. Daher habe er den Mann jeweils einmal mit Reizgas besprüht, getreten und geschlagen, sagte er zum Prozessauftakt im Frankfurter Amtsgericht. Zuvor sei der 55-Jährige bedrohlich auf ihn zugekommen und habe «schlagähnliche Bewegungen» gemacht. 

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