Zwei neue Tempo-30-Zonen in Weinheim
Eineinhalb Jahre ist es her, dass der Weinheimer Gemeinderat die dritte Stufe des Lärmaktionsplanes beschlossen hat. Seit dieser Woche ist der darin enthaltene Maßnahmenkatalog nun komplett abgearbeitet. Zwei weitere Tempo-30-Zonen sollen fortan die Lärmbelastung der Anwohner reduzieren. Dazu ist die Stadt Weinheim nach EU-Recht verpflichtet.
Jetzt gilt auch in der Grundelbachstraße – von der Peterskirche bis zur Burggasse – und im weiteren Verlauf in der Müllheimer Talstraße bis zur Gabelsberger Straße Tempo 30. Nur auf einem kleinen Streckenabschnitt ist es bei Tempo 40 geblieben – von der Jet-Tankstelle durch den Schlossbergtunnel bis zum Kreisel. Der zweite Bereich, in dem aus Lärmschutzgründen ab sofort durchgehend Tempo 30 gilt, ist die Ortsdurchfahrt (B 3) von Sulzbach.