Verkehr

An diesen Stellen im Kreis Bergstraße gilt künftig Tempo 30

Der Lärmaktionsplan wird weiter umgesetzt. Neufestsetzungen und Ausweitungen von Tempo-30-Bereichen an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet

Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes: Im Kreis Bergstraße wird dies in weiteren Bereichen angeordnet. Foto: Marco Schilling
Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes: Im Kreis Bergstraße wird dies in weiteren Bereichen angeordnet.

Auf weiteren Straßen im Kreis Bergstraße wird künftig das Tempolimit 30 Kilometer pro Stunde gelten. Auf anderen Straßen im Kreis, für die die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits gilt, wird diese zeitlich ausgeweitet. Das hat das Landratsamt jetzt mitgeteilt. Ziel dieser Maßnahmen ist es demnach, „den Umgebungslärm und damit die Lärmbelastung der jeweiligen Anwohner zu reduzieren“.

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