Weinheimer Ex-Musiklehrer geht gegen Missbrauchs-Urteil vor
In der vergangenen Woche verurteilte das Mannheimer Landgericht einen 67-jährigen ehemaligen Musikschullehrer zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Der geht jetzt in Revision.
Die Verteidigung des ehemaligen Musikschullehrers aus Weinheim, der am vergangenen Dienstag vor dem Mannheimer Landgericht in mindestens acht Fällen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie in drei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, hat am Dienstag Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Dies bestätigte die Rechtsanwältin Andrea Combé auf Nachfrage unserer Redaktion in einer kurzen E-Mail. Zu den Gründen für die Revision äußerte sie sich jedoch noch nicht. Die Staatsanwaltschaft teilte derweil mit, dass sie keine Revision einlegen werde, da das verhängte Strafmaß nur geringfügig von ihrem ursprünglichen Antrag abweiche. Damit geht der Prozess, bei dem an 14 Prozesstagen größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit zahlreiche Zeugen gehört wurden, in die nächste Runde. Bis gestern, 24 Uhr hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Zeit, eine Revision zu beantragen.