Urteil gegen Ex-Schulleiter wegen Missbrauchs rechtskräftig
Über Jahre verging sich ein früherer Grundschul- und Chorleiter an Kindern und Jugendlichen und wurde dafür zu Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt - zu Recht, wie der Bundesgerichtshof befand.
Karlsruhe/Fulda (dpa) - Das Urteil des Landgerichts Fulda gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist rechtskräftig. Auf die Revision des Angeklagten sei der umfangreiche Schuldspruch zwar in zwei Punkten korrigiert worden und eine Einzelstrafe entfalle, teilte der Bundesgerichtshof mit. Im Übrigen sei die Revision des Angeklagten jedoch verworfen worden. Damit ist sowohl die Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren als auch seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechtskräftig.