Stadtverwaltung Weinheim hält Bürgerbegehren für rechtswidrig
Am 29. März entscheidet der Weinheimer Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum geplanten Gewerbegebiet Hintere Mult. Die Stadtverwaltung hat dazu zwei Rechtsgutachten vorgelegt, die zu einer eindeutigen Einschätzung kommen: Demnach wäre das Bürgerbegehren rechtswidrig. Das sieht der Verein "Mehr Demokratie" allerdings anders. Spannend ist aber auch die Frage, welchen Entscheidungsspielraum der Gemeinderat nun überhaupt noch hat.
Weinheim. Mitte Februar überreichten die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Gewerbegebiet Hintere Mult 4980 Unterstützungsunterschriften an Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just. Kommende Woche muss nun der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, vertritt die Stadtverwaltung dazu eine klare Meinung, bei der sie sich auf zwei externe Rechtsgutachten stützt: Demnach sei das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen rechtswidrig.