Nahversorgung

Laudenbach sichert sich Vorkaufsrecht auf ehemaliges Netto-Gebäude

Durch das Vorkaufsrecht des Gebäudes am Südring 2 will die Kommune die Nahversorgung in Laudenbach sichern.

Damit auf dem einstigen Netto-Gelände keine Wohnungen entstehen, hat sich die Kommune per Satzung das Vorkaufsrecht gesichert. Foto: Fritz Kopetzky
Damit auf dem einstigen Netto-Gelände keine Wohnungen entstehen, hat sich die Kommune per Satzung das Vorkaufsrecht gesichert.

Laudenbach. Das ging flott. Keine 20 Minuten dauerte die jüngste Gemeinderatssitzung in Laudenbach, und der öffentliche Teil war abgearbeitet. Einig sind sich Verwaltung und Fraktionen beim Ziel, die Lebensmittelversorgung in der Ortsmitte zu sichern. Mit einer Satzung wird sich der Gemeinderat daher das Vorkaufsrecht für das Netto-Gelände am Südring 2 sichern. Bürgermeister Benjamin Köpfle zeigte sich in der Sitzung recht optimistisch, dass man sich mit den Eigentümern einig werde. „Wir wollen dadurch die Lebensmittelversorgung im Ortskern absichern, falls die Verkaufsgespräche scheitern.“ Daniel Jodes (CDU), Judith Izi (SPD) und Isabelle Ferrari (Grüne) begrüßten diese Vorgehensweise und stimmten zu.

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