Weinheim

Illegale Müllentsorgung: Können Weinheimer Verpächter belangt werden?

Verwaltung prüft, ob beim überfüllten Altkleidercontainer in der Nordstadt der Grundstückseigentümer belangt werden kann.

Kleidung, Stoffreste und Unrat verschmutzen regelmäßig den Gehweg vor den überfüllten Altkleidercontainern in der Nordstadt. Eine Säuberung durch den Bauhof würde indirekt zulasten des Steuerzahlers erfolgen. Die Verwaltung könnte den Besitzer, auf dessen Grundstück die Container stehen, zur Rechenschaft ziehen. Foto: Michael Callies
Kleidung, Stoffreste und Unrat verschmutzen regelmäßig den Gehweg vor den überfüllten Altkleidercontainern in der Nordstadt. Eine Säuberung durch den Bauhof würde indirekt zulasten des Steuerzahlers erfolgen. Die Verwaltung könnte den Besitzer, auf dessen Grundstück die Container stehen, zur Rechenschaft ziehen.

Ende August hat unsere Zeitung bereits von den überquellenden Altkleidercontainern Ecke Bergstraße/Langgassenweg (Weinheimer Nordstadt) der Firma TEXAID Beteiligungsverwaltung Deutschland GmbH berichtet. Die verantwortliche Firma mit Sitz in Darmstadt hatte damals gemeinsam mit der Stadt Weinheim einen dringenden Appell an die Bevölkerung gerichtet, die Trennung verschiedener Materialien richtig durchzuführen und unpassende Abfälle hier nicht zu entsorgen. Alles blieb ohne Erfolg.

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