Verkehr

Stadt Weinheim hält Fahrradüberholverbot für plakative Maßnahme“

User äußerten sich auf unseren Sozialen Kanälen bereits zu der Idee des Überholverbots von Fahrrädern. Nun nimmt auch die Stadt Weinheim gegenüber unserer Redaktion Stellung. Wie steht der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Ortsgruppe Weinheim zur Haltung der Stadt?

Aktuell markieren häufig sogenannte Fahrradschutzstreifen, dass Radfahrer Platz auf der Straße brauchen. Foto: Philipp Reimer
Aktuell markieren häufig sogenannte Fahrradschutzstreifen, dass Radfahrer Platz auf der Straße brauchen.

Fahrräder dürfen nur überholt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Diese Regel gilt deutschlandweit. Wird sie auch eingehalten? Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Ortsgruppe Weinheim führte eine dreimonatige Studie durch, die zeigte, dass die aktuelle Regelung nicht aufzugehen scheint. Deshalb hat der Club eine klare Forderung an die Stadt Weinheim: das Verkehrszeichen 277.1 – ein Überholverbot, das es zweispurigen Fahrzeugen untersagt, einspurige zu überholen. Die Stadt Weinheim wiederum hält das Schild für eine plakative Maßnahme“ für Radfahrer und argumentiert gegen die Einführung des Verkehrszeichens. Frank Weinreich vom ADFC reagiert auf die Stellungnahme der Stadt Weinheim und hält dagegen.

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