Justiz

Diese Strafe fordert der Staatsanwalt im „Schabernack“-Prozess

Von Mordversuch ist im Prozess gegen Steven W. keine Rede mehr. Am Montag stellten die Juristen ihre Forderungen. Und Richter Dr. Joachim Bock überraschte vor seinem Urteil mit einer neuen Erkenntnis über den 20-Jährigen.

Im Mannheimer Landgericht stellten die Juristen ihre Forderungen für die Strafe, die Steven W. bekommen soll. Der 20-Jährige hatte einen Türsteher der Weinheimer Diskothek „Schabernack“ mit einer Waffe verletzt. Foto: Thomas Rittelmann
Im Mannheimer Landgericht stellten die Juristen ihre Forderungen für die Strafe, die Steven W. bekommen soll. Der 20-Jährige hatte einen Türsteher der Weinheimer Diskothek „Schabernack“ mit einer Waffe verletzt.

Weinheim/Mannheim. Ein Messer liegt auf dem Richtertisch von Dr. Joachim Bock. Oberstaatsanwalt Frank Höhn hatte die Tatwaffe zum dritten Verhandlungstag des „Schabernack“-Prozesses aus der Asservatenkammer besorgen lassen und mit ins Landgericht gebracht. Mit ihr soll der Angeklagte Steven W. in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember einen 48-jährigen Türsteher der Weinheimer Diskothek im Drogenrausch angegriffen und gefährlich im Halsbereich verletzt haben. Nun stellten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Forderungen für die Strafe.

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