Soll man die Namen der Rimbacher Nazi-Täter öffentlich machen?
Die Initiative „Erinnern – Gegen das Vergessen“ hat recherchiert und Dokumente von Tätern der NS-Zeit zutage gefördert. Doch wie soll es mit den Erkenntnissen weitergehen.
„Während sich in zahlreichen anderen Fällen diese sogenannte Judenaktion auf Demolierungen von Wohnungseinrichtungen und dergleichen beschränkte, wurden hier in Rimbach die Juden teilweise in ganz unmenschlicher Weise gequält und misshandelt.“ So ist es in einem Urteil des Landgerichts Darmstadt zu lesen, das am 6. Januar 1947 erging – in einer Zeit, in der, die Verantwortlichen der Pogrome zur Rechenschaft gezogen wurden. Günther Röpert und Eberhard Bickel haben es ausfindig gemacht.