Prozess um verbotenes Autorennen vor dem Amtsgericht Fürth
Jetzt fand das gerichtliche Nachspiel eines „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ statt - mit einer Geldstrafe für den Angeklagten und Entzug der Fahrerlaubnis.
„Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ ist einer der Anklagepunkte in dem Prozess, der gestern vor dem Fürther Amtsgericht verhandelt wird. Richter Torsten Guthier hadert ein wenig mit dem Paragrafen 315 d; die Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch gibt es erst seit wenigen Jahren, und der Amtsgerichtsdirektor kann sie mit dem vorliegenden Fall nur als „Rennen gegen sich selbst“ in Deckung bringen, sagt aber auch: „Unter einem Autorennen stellt man sich etwas anderes vor.“