Entzug der Fahrerlaubnis für alkoholisierte E-Scooter-Fahrer
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Für alkoholisierte Fahrer von E-Scootern gibt es nach einem Gerichtsurteil keine Ausnahme, wenn es um den Entzug ihrer Fahrerlaubnis geht. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Im konkreten Fall war ein E-Scooter-Fahrer nachts in Frankfurt mit mindestens 1,64 Promille erwischt worden, dafür wurden gegen ihn eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Mann nicht entzogen. Die Amtsanwaltschaft wendete sich dagegen mit einer Sprungrevision direkt an das OLG, das den Entzug der Fahrerlaubnis für zwingend hält.