Was auf die Bürger im Odenwald bei der Grundsteuer B zukommt
In den nächsten Wochen stehen im Weschnitztal und im Überwald die Entscheidungen über den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B an. Wir haben in den Rathäusern nachgefragt.
Die hessischen Kommunen sind derzeit nicht zu beneiden. Wegen der Grundsteuerreform, die 2025 wirksam wird, müssen sie neue Hebesätze beschließen. Einerseits steht die Empfehlung im Raum, diese „aufkommensneutral“ festzusetzen, wonach die kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer B in der Summe nicht steigen sollen. Andererseits sind die Kommunen aufgefordert, ausgeglichene Haushalte für das Jahr 2025 zu beschließen.