Lebenslange Haftstrafe für den Mörder von Jutta Hoffmann
Im Prozess um den Lindenfelser "Cold Case" hat das Darmstädter Schwurgericht "nicht den Hauch eines Zweifels" an der Schuld des Angeklagten und erläutert auch, warum das so ist.
![Der Angeklagte Peter F. am Tag der Urteilsverkündung am Landgericht in Darmstadt. Der Angeklagte Peter F. am Tag der Urteilsverkündung am Landgericht in Darmstadt.](https://www.wnoz.de/imgs/03/3/2/4/5/4/5/LG_DA_Urteil-5af4e443337d9df5.jpg?w=1612&h=806&crop=crop-center&q=70&fit=crop-50-50&s=3fc5622533d989370b505713d545ed47)
„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“ – das berühmte Zitat des griechischen Universalgelehrten Aristoteles hat sich am Freitag wie ein roter Faden durch die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Volker Wagner gezogen. Seine Sätze markierten das Ende eines Prozesses am Landgericht in Darmstadt, der bundesweit Schlagzeilen machte: der Cold Case Jutta Hoffmann. Am Freitag verurteilte das Schwurgericht den 62-jährigen Angeklagten Peter F. wegen Mordes – 37 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Jutta Hoffmann. Die Kammer verhängte eine lebenslange Haftstrafe.
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