Verbraucherschutz

Die Tricks bei Haustürgeschäften

Der Mann stellt sich an der Haustür als Monteur vor. „In Ihrem Haus liegt eine technische Störung im Internet vor. Könnten Sie mich bitte hereinlassen?“

In Deutschland dürfen Vertreter heute an jeder Haustür klingeln, während das Anrufen von Menschen zu Werbezwecken ohne deren vorherige Einwilligung seit Jahren verboten ist.
In Deutschland dürfen Vertreter heute an jeder Haustür klingeln, während das Anrufen von Menschen zu Werbezwecken ohne deren vorherige Einwilligung seit Jahren verboten ist.

Martin K. drückt auf den Öffner. Wenige Minuten später steht ein freundlicher Herr vor seiner Wohnungstür. „Könnte ich kurz prüfen, ob Ihr Router funktioniert?“ Der fremde Mann wird in die Wohnung gebeten. Nach Ansehen des Routers wird der Bewohner in ein Gespräch über Glasfaser verwickelt. Schließlich unterschreibt der 70-Jährige einen Vertrag, obwohl er die Vorzüge eines schnellen Internets nicht braucht. Als seine Kinder den Vertrag bei ihm entdecken, ist es zu spät, ihn rückgängig zu machen. Die 14-tägige Widerspruchsfrist ist dann vorbei. „Ich fühlte mich überrumpelt und zur Unterschrift gedrängt“, berichtet Martin K. der Verbraucherzentrale.

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