BGH

Kartellamt darf Google-Interna an Konkurrenz geben

Wie weit darf das Bundeskartellamt gehen, um große Tech-Konzerne in die Schranken zu weisen? Am BGH ging es jum die Weitergabe von Informationen an Wettbewerber, die aus Sicht von Google Geschäftsgeheimnisse sind.

Das Logo von Google auf der Technik-Messe CES in Las Vegas. Foto: Andrej Sokolow/dpa
Das Logo von Google auf der Technik-Messe CES in Las Vegas.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundeskartellamt darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Google-Interna an Konkurrenten des Technologieriesen weitergeben, um wettbewerbliche Bedenken zu klären. Der Kartellsenat in Karlsruhe folgte nicht bei allen in Streit stehenden Textpassagen der Argumentation des Konzerns, dass es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handle. In anderen Fällen wiege das Sachaufklärungsinteresse des Bundeskartellamts schwerer, teilte der BGH mit.

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