Lässt sich Schaden nach Datenraub bei Facebook bemessen?
Datendiebe stellen Angaben von etwa 500 Millionen Facebook-Nutzern ins Internet. Es hagelt Klagen. Nun greift der BGH zu einer neuen Möglichkeit, um die Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) knöpft sich einen gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook vor und will für viele vergleichbare Fälle klären, ob Nutzer und Nutzerinnen bei einem Datenleck Anspruch auf Schadenersatz haben. Diebe hatten vor Jahren Daten von Hunderten Millionen Facebook-Konten gestohlen. Der Fall des sogenannten Scrapings sorgte weltweit für Aufsehen. Nach der mündlichen Verhandlung können viele Betroffene in Deutschland auf ein Urteil zu ihren Gunsten hoffen.