Gericht: Kein Prozess wegen rechtsextremer Polizisten-Chats
In Chatgruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sieht darin aber keine strafbaren Handlungen - weil ein wesentliches Tatbestandsmerkmal fehlt.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Fall einer Polizisten-Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten hat das Oberlandesgericht Frankfurt eine Entscheidung gegen ein Gerichtsverfahren bestätigt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Das OLG teilte mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege, die zum Zeitpunkt der Chats überwiegend Polizisten waren.