Online-Handel

Amazon klagt am BGH gegen härtere Wettbewerbskontrolle

Welche Macht hat Amazon im Online-Einzelhandel? Extrem viel, meint das Bundeskartellamt - und stellt den Konzern unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht. In der Folge zieht Amazon vor den BGH.

Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit Amazon als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb». Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit Amazon als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb».

Karlsruhe (dpa) - Amazon wehrt sich am Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, den Online-Riesen härter in die Mangel zu nehmen. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt heute erstmals über eine Beschwerde gegen die Einstufung als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb».

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