BGH vor Urteil zum «Recht auf Vergessenwerden» im Netz
Die Google-Suche kramt alte Geschichten hervor, ob sie nun stimmen oder nicht - zum Leidwesen der Betroffenen. Unter welchen Bedingungen sind Suchmaschinen-Betreiber zum Löschen der Treffer verpflichtet?
Karlsruhe (dpa) - Wann haben Betroffene ein Recht darauf, dass Google fragwürdige Artikel über sie aus seinen Trefferlisten entfernt? Dazu wird es bald ein höchstrichterliches Urteil aus Karlsruhe geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte bereits zum zweiten Mal den Fall eines Paares aus der Finanzdienstleistungsbranche, das sich im Internet in Misskredit gebracht sieht. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden. Der Termin stand noch nicht fest.