Erneuerbare Energien

Verbände: Balkonkraftwerke mit Vermietern absprechen

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert. Vermieter können sie nicht mehr grundlos ablehnen. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

Der Bundestag hat die Regeln für die Errichtung von Balkonkraftwerken geändert. Sofort loslegen kann man aber nicht, sagen Verbände. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Bundestag hat die Regeln für die Errichtung von Balkonkraftwerken geändert. Sofort loslegen kann man aber nicht, sagen Verbände. (Archivbild)

Berlin/Magdeburg (dpa) - Mieter- und Eigentümerverbände begrüßen die Erleichterungen bei der Errichtung von Balkonkraftwerken. «Heute möchte jeder gerne etwas zum Klimaschutz beitragen und auch ein wenig sparen», sagt die Chefjustiziarin des bundesweiten Eigentümerverbands Haus und Grund, Inka-Marie Storm. Allerdings gelte es ein paar Dinge zu beachten: Man könne nicht einfach in den Baumarkt oder ins Internet gehen und ein Balkonkraftwerk kaufen, sagt die Juristin. Auch wenn Vermieter den Anbau grundsätzlich nicht verbieten könnten, müsse die Installation dennoch mit ihnen abgesprochen werden. Gerade bei Eigentümergemeinschaften könne es zeitlich dauern, bis die Genehmigung vorliege. Außerdem müsse die Installation fachgerecht erfolgen. 

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