Streit um Rabatte: Aldi Süd kassiert Niederlage vor Gericht
Werberabatte müssen für Kunden leicht nachvollziehbar sein und sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Die Klage von Verbraucherschützern gegen Aldi Süd ist erfolgreich.
Düsseldorf (dpa) - Der Discounter Aldi Süd muss Sonderangebote künftig teilweise anders kennzeichnen als bisher. Die Höhe von Rabatten muss sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis. Das entschied das Landgericht Düsseldorf und stützt sich dabei auf ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).