Sonderangebote im Supermarkt: Fallen die Prozentangaben weg?
Im Streit um irreführende Rabatte unterliegt Aldi Süd vor Gericht. Das Urteil dürfte für Kunden und Händler Folgen haben. Die Werbung von Sonderangeboten könnte sich grundlegend ändern.
Düsseldorf (dpa) - Die Kunden lieben sie: Rabatte. Ob für Obst, Kaffee, Süßwaren oder Milchprodukte: Bei ausgeschriebenen Preisreduzierungen von 20 Prozent und mehr greifen sie besonders gern zu. Auf welchen Preis müssen sich die Prozentangaben in der Werbung beziehen? Mit dieser Frage hat sich nun das Landgericht Düsseldorf beschäftigt. Hintergrund war eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Aldi Süd.