Urteil

Streifen auf Nike-Sporthose verletzen Adidas-Markenrechte

Die drei Streifen sind das Adidas-Markenzeichen. Der Sportartikelriese hatte gegen Konkurrent Nike geklagt - wegen zu großer Ähnlichkeit beim Design von fünf Hosen. In einem Fall bekam Adidas Recht.

Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten. Foto: Daniel Karmann/dpa
Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten.

Düsseldorf (dpa) - Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren entschieden (Az. I-20 U 120/23).

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