Bundesgerichtshof

Keine Kunst, kein Urheberschutz: BGH urteilt zu Birkenstock

Wie man auch zur Birkenstock-Sandale steht - das Design kennt wohl jeder. Aber sind die Schuhe Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH sagt: Nein.

Am BGH ging es um mehrere Sandalen-Klassiker von Birkenstock. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Am BGH ging es um mehrere Sandalen-Klassiker von Birkenstock.

Karlsruhe (dpa) - Kunst liegt oft im Auge des Betrachters. Das zeigte sich am Donnerstag auch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Modeunternehmen Birkenstock wollte vom obersten deutschen Zivilgericht einen Urheberschutz für seine Sandalen-Klassiker feststellen lassen. Es hält die Modelle für Werke der angewandten Kunst. Doch der BGH entschied anders. Nach dem Urteil hat Birkenstock die Hoffnung trotzdem nicht aufgegeben. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.