Keine Kunst, kein Urheberschutz: BGH urteilt zu Birkenstock
Wie man auch zur Birkenstock-Sandale steht - das Design kennt wohl jeder. Aber sind die Schuhe Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH sagt: Nein.

Karlsruhe (dpa) - Kunst liegt oft im Auge des Betrachters. Das zeigte sich am Donnerstag auch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Modeunternehmen Birkenstock wollte vom obersten deutschen Zivilgericht einen Urheberschutz für seine Sandalen-Klassiker feststellen lassen. Es hält die Modelle für Werke der angewandten Kunst. Doch der BGH entschied anders. Nach dem Urteil hat Birkenstock die Hoffnung trotzdem nicht aufgegeben.