Keine Kunstwerke

BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Korksohle, Schnalle, Lederriemen: Die Birkenstock-Sandale hat sich längst zum Trendschuh entwickelt. Aber ist sie auch ein Kunstwerk und damit urheberrechtlich geschützt? Der BGH sagt: nein.

Am höchsten deutschen Zivilgericht ging es um die Kultsandalen von Birkenstock. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Am höchsten deutschen Zivilgericht ging es um die Kultsandalen von Birkenstock.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Birkenstock-Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind. Für einen Urheberrechtsschutz reiche ein rein handwerkliches Schaffen mit formalen Gestaltungselementen nicht aus, betonte das Gericht. Vielmehr müsse ein Gestaltungsspielraum in einem bestimmten Maß künstlerisch ausgeschöpft werden. Das sei bei den Birkenstock-Sandalen nicht festgestellt worden. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

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