Abfall

Mehrwegangebotspflicht: Umwelthilfe will klagen

Mangelnde Umsetzung, fehlende Ahndung: Die Deutsche Umwelthilfe erneuert ihre Kritik an der Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe. Damit das Gesetz wirken kann, brauche es bessere Spielregeln.

Seit Jahresbeginn sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Essen zum Mitnehmen die Wahl zwischen einer Einweg- und einer Mehrwegverpackung haben. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn
Seit Jahresbeginn sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Essen zum Mitnehmen die Wahl zwischen einer Einweg- und einer Mehrwegverpackung haben.

Berlin (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) pocht nach weiteren, bei Testkäufen festgestellten Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe auf Nachbesserungen am Gesetz. «Dieses Gesetz muss dringend angepasst, novelliert, verbessert werden», sagte die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Donnerstag in Berlin. «Wir dringen darauf, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschieht». Zudem müssten die Bundesländer ihren Vollzugsaufgaben nachkommen, Verstöße sanktionieren und dafür sorgen, dass die Norm ernst genommen werde.

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