Prozesse

Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Covid-Quarantäne

Das EuGH urteilt, dass Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen müssen, diesen nicht nachholen können.

Ein Beschäftigter einer Sparkasse wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen. Einen Tag vor Antritt musste er jedoch in Quarantäne (Symbolbild). Foto: Sina Schuldt/dpa
Ein Beschäftigter einer Sparkasse wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen. Einen Tag vor Antritt musste er jedoch in Quarantäne (Symbolbild).

Luxemburg (dpa) - Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen muss, hat nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Zwar könne die Qualität des Urlaubs durch die Quarantäne erheblich gemindert werden, teilte der Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen Schlussanträgen in Luxemburg mit.

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