Karlsruhe urteilt noch im November zur Strompreisbremse
In der Energiekrise profitierten manche Stromerzeuger von den hohen Preisen. Der Bund ließ die zusätzlichen Gewinne teils abschöpfen. Zu Unrecht? Deutschlands oberstes Gericht will bald entscheiden.
Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die zeitweise Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse im Zuge der Strompreisbremse will das Bundesverfassungsgericht am 28. November sein Urteil verkünden. Das kündigte das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe an. Insgesamt 22 Betreiber von Ökostromanlagen hatten sich mit Verfassungsbeschwerden an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).