Standort Zuffenhausen

Betriebsratswahl bei Porsche für unwirksam erklärt

Das Arbeitsgericht in Stuttgart. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild
Das Arbeitsgericht in Stuttgart.

Stuttgart (dpa) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen in Stuttgart für unwirksam erklärt. Hintergrund sei, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Büchele am Donnerstag.

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