Erklärung zu Mieterhöhung muss Drittmittel auflisten
Bei Modernisierungen sind oft Mieterhöhungen die Folge. Dabei muss der Vermieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Drittmittel offenlegen.
Karlsruhe (dpa) - Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen. Solche Informationen sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und entscheiden können, ob sie zum Beispiel juristische oder bautechnische Sachkundige zurate ziehen.