Pharma

Bundesgericht: Corona-Impfstoffpatent von Curevac nichtig

Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen das Tübinger Pharmaunternehmen Curevac statt. Curevac kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Logo des Biotechnologieunternehmens Curevac in Tübingen: Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Logo des Biotechnologieunternehmens Curevac in Tübingen: Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt.

München (dpa) - Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Damit gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Die Aktie des Tübinger Unternehmens verlor anschließend um gut ein Drittel an Wert.

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