Steuerrecht

BFH: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht von Steuer absetzbar

Der heimische Arbeitsort ist oft ein Ansatzpunkt, um Steuern zu sparen. In einem aktuellen Fall klappte das nicht - trotz Corona-Argumenten.

Heimische Arbeitszimmer sind ein häufiges Thema bei Steuerstreitigkeiten. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa
Heimische Arbeitszimmer sind ein häufiges Thema bei Steuerstreitigkeiten. (Archivbild)

München (dpa) - Wer in eine neue Wohnung zieht, um Platz für ein Arbeitszimmer zu bekommen, kann die Umzugskosten nicht von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Das oberste deutsche Steuergericht entschied gegen ein Paar mit einem Kind, das 2020 von einer Drei- in eine Fünfzimmerwohnung zog, um Platz für zwei Arbeitszimmer zu haben. 

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